Einer Implantatplanung geht eine ausführliche allgemeine und spezielle Anamnese voraus. Diese sollte immer auch die Wünsche und Erwartungen des Patienten beinhalten. Nach gründlicher Untersuchung ist die Anfertigung einer Röntgenaufnahme notwendig. Dieses kann eine 2 D Aufnahme oder - je nach anatomischen Gegebenheiten – eine 3 D Röntgenaufnahme in Form eines DVTs (Digitale Volumen Tomographie) sein. DVTs sollten aus Gründen des Strahlenschutzes aufgrund der erheblich höheren Strahlendosis (4- bis 20-fache Dosis im Vergleich zur 2 D Röntgenaufnahme) besonderen Fragestellungen vorbehalten bleiben und nicht routinemäßig bei Implantationen Anwendung finden. Mit modernen digitalen Röntgenverfahren ist die Strahlungsexposition insgesamt als gering einzustufen. Kieferabformungen oder intraorale Scans können die Diagnostik noch sinnvoll ergänzen. Gegebenfalls werden präoperativ Röntgenbilder mit einer auf die Restbezahnung oder auf den zahnlosen Kiefer gesetzten Schiene angefertigt. Diese sogenannten Implantatschablonen ermöglichen dem Operateur in vielen Fällen eine präzisere Operationsplanung und aufgrund der damit möglichen sogenannte navigierten Implantation ein noch genaueres Arbeiten. Nach Anamnese und Diagnostik sind dem Zahnarzt nun die patientenbedingten Voraussetzungen bekannt und die möglichen Behandlungsalternativen und deren Kosten können besprochen und die Therapieplanung kann vorgenommen werden.
Bei jeder Zahnentfernung kommt es unweigerlich zu einer Atrophie des Kieferknochens in Höhe und Breite. Daher ist es sehr sinnvoll, sich schon vor dem Entfernen von Zähnen gemeinsam mit dem Zahnarzt Gedanken über deren späteren Ersatz zu machen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, die die unumgängliche Atrophie des Kieferknochens nach der Extraktion minimiert. Ist die Entscheidung klar für eine Prothese oder Brücke getroffen worden, sind keine besonderen Maßnahmen in Bezug auf den Knochenerhalt bei der Zahnentfernung zu beachten. Sollen hingegen Implantate gesetzt werden oder soll diese Option zumindest erhalten bleiben, so ist es sehr sinnvoll, neben einer möglichst atraumatischen Extraktion mithilfe spezieller Techniken (z.B. Ögram, Benex u.a.) die Alveole (das Zahnwurzelfach) mit einem langsam resorbierbaren Knochenersatzmaterial aufzufüllen und mit einer sog. Membran oder einem Schleimhauttransplantat abzudecken und dicht zu vernähen. So versorgt braucht die Extraktionswunde 3-6 Monate um zu verknöchern. Dann kann ein Implantat gesetzt werden.
In manchen Fällen kann ein Implantat in der gleichen Sitzung, in der der Zahn entfernt wird, eingebracht werden. Dieses hängt von verschiedenen anatomischen Gegebenheiten, vom Zustand insbesondere der äußeren knöchernen Lamelle im Bereich des zu setzenden Implantates, ggf. vom Ausmaß der Entzündung des Kieferknochens, von Form und Ausmaß der entfernten Wurzel(n) und von weiteren Faktoren ab. Wenn die Indikationen für eine Sofortimplantation vorliegen, kann auf diese Weise die natürliche Atrophie des Knochens im Bereich der gezogenen Zähne reduziert und die Implantatbehandlung in der Zahl der notwendigen Sitzungen und der Gesamtbehandlungsdauer reduziert werden. Eine Sofortimplantation heißt aber nicht, dass die Implantate sofort mit Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) versorgt werden können. Dies ist nur in sehr wenigen Fällen ratsam. In aller Regel sollte die Verknöcherung der Implantate abgewartet werden. 3-6 Monate dauert dieser Prozess.
Sind Zähne schon vor längerer Zeit entfernt worden, so wird in der Regel der Kieferknochen in diesem Bereich in Höhe und Breite atrophiert sein. In vielen Fällen ist dann eine Implantation ohne die Vergrößerung des knöchernen Fundamentes durch Knochenaufbau nicht ratsam oder möglich. Je nach Ausmaß des Knochendefizites sowie der gewählten Implantattypen muss entweder in einem separaten Eingriff vor der Implantation oder zeitgleich mit dieser der Knochen aufgebaut werden. Hierzu stehen viele Techniken und Materialien zur Verfügung.
Aufgrund der Wichtigkeit und des Umfanges haben wir dem Knochen- und teils auch notwendigen Weichgewebeaufbaus einen eigenen Menüpunkt gewidmet: Knochenaufbau
Je nach Implantattyp sind beide Einheilungsformen oder nur die offene Einheilung möglich. Bei einteiligen Implantaten schaut der Anteil, der später die Krone oder den Zahnersatz aufnimmt, schon bei der Einheilung aus dem Zahnfleisch heraus. Das hat den Vorteil, dass nach Verknöcherung des Implantates kein zweiter chirurgischer Eingriff in Form einer sog. Implantatfreilegung erfolgen muss. Demgegenüber besteht während der Einheilung die Gefahr von Bakterieneintritt um das Implantat herum in umgebenden Knochen und Weichgewebe und die Gefahr der ungewollten mechanischen Belastung des noch nicht knöchern eingewachsenen Implantates während der Einheilzeit. Bei zweiteiligen Implantaten wird meistens die geschlossene Einheilung gewählt. Hier wird nach dem Setzen der Implantate die Kieferschleimhaut wieder dicht über diesen vernäht, so dass die Implantate geschützt einwachsen können. Bei der nach Verknöcherung drei bis sechs Monate später zu erfolgenden Implantatfreilegung kann häufig gleichzeitig eine Zahnfleischplastik zur Verbreiterung des Weichgewebes vorgenommen werden. Zwei bis fünf Wochen später ist das Weichgewebe um den nun eingeschraubten Implantataufbau soweit geheilt, dass die Abformung zur Anfertigung des Zahnersatzes erfolgen kann. In einigen Fällen ist es aber auch bei Verwendung zweiteiliger Implantate sinnvoll, schon direkt bei der Implantation einen aus dem Zahnfleisch herausschauenden Aufbau einzuschrauben und das Implantat offen einheilen zu lassen.
Die notwendige Zeit zur knöchernen Einheilung von Implantaten hängt von vielen Faktoren ab: der Beschaffenheit des Kieferknochens, dem verwendeten Implantattyp, von der Art des geplanten Zahnersatzes und weiteren. In seltenen Fällen können Implantate auch direkt nach der Insertion mit - häufig dann zunächst provisorischem - Zahnersatz versorgt werden. Hierbei wird die mechanische Belastung der Implantate bis zur mehrere Monate dauernden Verknöcherung minimiert. In der Regel aber benötigen Implantate drei bis sechs Monate Einheilzeit, bis sie belastet werden können und der Zahnersatz angefertigt wird.
Im Zusammenhang mit Implantationen ist die Gabe von Antibiotika häufig indiziert. Bei einfachen Implantationen ohne Knochenaufbaumaßnahmen bei gesunden Patienten kann in der Regel auf die Einnahme eines Antibiotikums verzichtet werden. Bei Sofortimplantationen und/oder Knochenaufbaumaßnahmen sollten zur Verhinderung von Wundinfektionen Antibiotika hingegen eingenommen werden. Einnahmedauer und -häufigkeit hängen vom verordneten Antibiotikum, von Art und Umfang der Operation sowie von patientenspezifischen Faktoren ab. Für Antibiosen stehen eine Vielzahl von Medikamenten zur Verfügung. Bei Menschen mit empfindlichem Darm kann die gleichzeitige und über die Dauer des Antibiotikums hinausgehende Einnahme eines Probiotikums erwogen werden.
Kontraindikationen für Implantate bestehen nur wenige.
Grundsätzlich soll bei Menschen mit schweren Allgemeinerkrankungen auf die Durchführung implantologischer Maßnahmen verzichtet werden. Derartige Krankheiten sind beispielsweise schwere Herzerkrankungen, ausgeprägte Blutungsneigungen, Knochen- und Stoffwechselerkrankungen (z. B. schlecht eingestellter Diabetes). Ähnliches gilt für die regelmäßige Einnahme bestimmter Medikamente (Bisphosphonate, Immunsuppressiva, Kortison, Zytostatika u. a.). In unklaren Fällen wird zunächst eine allgemeinärztliche oder internistische Untersuchung durchgeführt, um die richtige Entscheidung gemeinsam mit der Hausärztin oder dem Hausarzt der Patientin treffen zu können.
Weitere Kontraindikationen stellen krankhafte Veränderungen in der Mundhöhle dar, die die Schleimhaut oder die Kieferknochen betreffen. Hier ist zunächst deren erfolgreiche Behandlung abzuwarten. Eine vorausgegangene radikale Kieferhöhlenoperation stellt für den Sinuslift eine absolute Kontraindikation dar.
Bei Patienten, die zu Allergien oder Unverträglichkeiten und überschießenden Entzündungen neigen, kann die Abklärung genetischer oder immunologischer Unverträglichkeiten gegen das verwendete Implantatmaterial in Erwägung gezogen werden.
Verbleibende natürliche Zähne müssen immer vorher saniert werden (Karies- und Parodontitistherapie). Die Mundhygiene ist für das langfristige Schicksal der Implantate von allergrößter Bedeutung. Stellt sich bei der Voruntersuchung heraus, dass die Restzähne unzureichend gepflegt werden und auch nach eingehenden Unterweisungen keine Besserung zu erzielen ist, so erscheint häufig eine Implantation nicht sinnvoll.
Ein ganz wichtiger Risikofaktor in der Einheilphase ist Rauchen (mehr als zehn Zigaretten am Tag). In vielen Untersuchungen wurde gezeigt, dass dadurch vermehrt Implantate nicht richtig einheilen konnten (Risikofaktor zwei- bis sechsmal) und frühzeitig verloren gingen.
Zu Beginn der Behandlung stehen ausführliche Anamnese und Untersuchung durch den Zahnarzt sowie weiterführender Diagnostik wie zum Beispiel die Anfertigung von Röntgenaufnahmen.
Nach Festlegung des Behandlungsplanes erfolgt gegebenenfalls die Anfertigung einer Implantatschablone für eine navigierte Implantationsoperation.
Je nach Knochenangebot wird gegebenenfalls zunächst eine Operation zum Aufbau des Knochens durchgeführt, etwa sechs Monate später kann dann das Einsetzen der Implantate erfolgen.
Bestenfalls bedarf es keiner gesonderten Augmentation des Kieferknochens und die Implantation wird mit oder ohne Knochenaufbau durchgeführt.
Nach drei bis sechs Monaten erfolgt bei geschlossener Einheilung dann die sogenannte Freilegung, welche manchmal in Kombination mit einem Weichgewebstransplantat oder einer Schleimhautplastik durchgeführt wird.
Bei offener Einheilung kann nach der abgewarteten Verknöcherung der Implantate, bzw. bei geschlossener Einheilung zwei bis fünf Wochen nach der Freilegung die Abformung der Implantate auf analoge oder digitale Weise erfolgen und der Zahntechniker beginnt mit der Herstellung des Zahnersatzes. Bei komplexen Versorgungsformen sind vor der Eingliederung der „neuen Zähne“ weitere Anproben und Bissnahmen nötig.
Nach dem Einsetzen der implantatgetragenen Kronen, Brücken oder Prothesen sollte Ihre Zahnarztpraxis Ihnen die optimale Reinigung von Implantaten und neuem Zahnersatz und die Anwendung der dafür nötigen Hilfsmittel demonstrieren.
Das Einsetzen von Implantaten stellt einen chirurgischen Eingriff dar. Wie bei jeder Operation kann es Nebenwirkungen geben: Schmerzen, Schwellungen, Nachblutungen, Blutergüsse, Entzündungen und Wundheilungsstörungen. Vorerkrankungen und Allgemeinleiden können sich ungünstig auf die Heilung auswirken.
Bei Operationen im Unterkiefer kann aufgrund der anatomischen Verhältnisse eine Verletzung des Kiefer- oder Zungennervs nicht sicher ausgeschlossen werden. In diesem Fall kann es zu einer vorübergehenden, ganz selten auch dauerhaften Beeinträchtigung oder dem Verlust des Gefühls in der Zunge oder auch Lippe, gegebenenfalls auch der Geschmacksempfindung kommen.
Eine Operation im Oberkiefer kann zu einer Eröffnung der Kieferhöhle führen. In diesem Fall werden mit einem besonders dichten, gegebenenfalls plastischen Wundverschluss Komplikationen in der Regel verhindert. Jedoch kann eine Entzündung der Kieferhöhle, die möglicherweise der HNO-ärztlichen Weiterbehandlung bedarf, nicht sicher ausgeschlossen werden.
Nach der Operation sind Sie möglicherweise nicht oder nur bedingt straßenverkehrstauglich! Sorgen Sie deshalb dafür, dass Sie jemand nach dieser Behandlung nach Hause begleitet!
Nach 10 Jahren sind noch etwa 95 Prozent der Implantate im Kiefer. Das heißt aber nicht, dass es keine Komplikationen geben kann. Eine der häufigsten Komplikation ist die Periimplantitis (Entzündung des Implantates bzw. des dieses umgebenden Zahnfleisches), die meist erst nach mehreren Jahren auftreten kann. Diese Entzündung des Gewebes um das Implantat herum verläuft schnell, oft unbemerkt, ist schwer zu behandeln und führt zum Knochenabbau. Laut Studien ist etwa jedes fünfte Implantat davon betroffen. Auch aus diesem Grund kann der Hinweis auf eine sehr gründliche häusliche Mundpflege und die Notwendigkeit regelmäßiger professioneller Zahnreinigungen nicht deutlich genug ausfallen!
Für den Langzeiterfolg sind die eigene sorgfältige tägliche Reinigung von Implantaten und verbliebenen Zähnen, ggf. auch des herausnehmbaren Zahnersatzes, regelmäßige alle drei bis sechs Monate durchgeführte professionelle Zahnreinigungen und halbjährliche Kontrollen durch den Zahnarzt entscheidend.
Die Mundhygiene ist für die Lebensdauer der Implantate von allergrößter Bedeutung.